Jobcenter können selbst über Kürzungen entscheiden
Nach fast 15 Jahren Sanktionspraxis hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) sein Urteil zur Zulässigkeit der Hartz-IV-Sanktionen verkündet. Es geht dabei um die Frage, ob die SGB-II-Sanktionen gegen das Menschenwürdeprinzip verstoßen oder nicht. Die Richter kommen zu dem Schluss, dass eine Minderung um 60 oder sogar 100 Prozent nicht zumutbar sind, da sie eine außerordentliche Belastung für die betroffenen Menschen darstellen würden. Vertretbar sei hingegen eine Kürzung von 30 Prozent, wobei die Jobcenter ab sofort selbst entscheiden können, ob sie – je nach Einzelfall – auch darauf verzichten. Wenn der Betroffene sich einsichtig zeigt, dann darf die Kürzung nicht volle drei Monate umfassen.
„Das ist Augenwischerei“, sagt Peter Leppin, der die Linksfraktion / offene Liste im Sozialausschuss vertritt, „den Betroffenen ist damit nicht weitergeholfen."