Schutz vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz

Die Sexismus-Vorwürfe bei der Kraftverkehrsgesellschaft mbH Padersprinter zeigen, dass es einen Handlungsbedarf zum Schutz Beschäftigter vor sexuellen Belästigungen gibt. Damit Mitarbeitende tatsächlich in einem sicheren Umfeld frei von Belästigungen arbeiten können. "Dabei bedarf es mehr als verbaler Bekundungen, wie `Sexismus sei grundsätzlich zu verurteilen´", sagt Ratsfrau Elke Süsselbeck. Ein effektives Instrument zur Prävention und Bewältigung von sexueller Belästigung am Arbeitsplatz könne der Abschluss einer Dienstvereinbarung sein, wie es sie z.B. in Bielefeld bereits gebe.

Vor diesem Hintergrund stellt die Linke im kommenden Rat am 4.05.2023 die Anfrage nach einer Dienstvereinbarung. Es gehe darum zu erfahren, ob die Stadt plane, eine solche Vereinbarung zum Schutz aller Mitarbeitenden in städtischen Ämtern und Eigenbetrieben vor sexueller Belästigunng zu treffen, so die Ratsfrau. Wichtig sei auch welche Mechanismen dann zum Schutz eingesetzt würden und in welchem Zeitraum eine solche Dienstvereinbarung umgesetzt werden könnte. "Auf jeden Fall gehören ein Beschwerderecht, entsprechende Anlaufstellen, Saktionen und auch der explizite Schutz von möglichen Betroffenen vor Benachteiligung in diese Dienstvereinbarung", betont Süsselbeck und ergänzt: "Die Vorfälle beim Padersprinter sind alarmierend. Es ist dringend geboten, dass die Stadt hier ein rechtliches Instrument erhält, um in Zukunft sofort und gezielt gegen solche Vorfälle vorzugehen."