Anliegerbeiträge: Linksfraktion rechnet mit Klagewelle

„Kein Anlieger kann sicher sein, dass er nicht zur Kostenübernahme von Straßenausbaubeiträgen herangezogen wird.“ Dieses Fazit zog Reinhard Borgmeier, Fraktionsvorsitzende der Linken im Rat, nach der Beantwortung seiner Anfrage zu Straßenausbaubeiträgen im Bauausschuss. Zwar beschloss das Land NRW im Mai 2022, 100% der kommunalen Straßenausbaubeiträge, die von den Beitragspflichtigen zu erheben sind, zu übernehmen, aber hier liegt der Teufel im Detail.

Für ca. 350 Anlieger steht nach Aussage der Verwaltung sogar schon fest, dass sie selber zahlen müssen. Dazu gehören auch die schon fertigen, aber noch nicht abgerechneten Baumaßnahmen Alter Hellweg, Borchener Straße, Busdorfmauer, Domplatz, kleiner Königsplatz, Rotheweg, Salierstraße und der im Bau befindliche Teil der Bahnhofstraße zwischen Pontanusstraße und Almeweg.

Der Grund liegt darin, dass diese Maßnahmen schon vor dem 01.01.2018 vom Rat beschlossen wurden. So sieht es die vom Land NRW beschlossene „Richtlinie über die Gewährung von Zuwen-dungen an Kommunen zur Entlastung von Beitragspflichtigen bei Straßenausbaumaßnahmen in NRW“ vor.

Ob Gerichte dies auch so sehen würden, zweifelt Borgmeier an. „Wenn eine Maßnahme z.B. 2017 beschlossen wurde, aber erst Jahre später umgesetzt wird, muss doch die Heranziehung des Beschlussdatums in Zweifel gezogen werden. Das sieht ganz nach einer Klagewelle aus.“ Doch auch für nach dem 01.01.2018 beschlossenen Baumaßnahmen können Anlieger nicht sicher sein, dass sie nicht doch zahlen müssen.

Zwar sieht die Richtlinie des Landes eine 100%ige Förderfähigkeit und damit Entlastung der Anlieger vor. Aber zugleich enthält die Richtlinie auch den Hinweis, dass eine verbindliche Förderzusage damit nicht verbunden ist. Und das bedeutet: Ist der Topf mit den jährlichen 65 Millionen leer, bleibt der Anlieger auf den zu zahlenden Kosten sitzen. „Man stelle sich vor: Die Stadt beantragt für 2 Straßen die Übernahme der Anliegerkosten. Es ist aber nur noch für Straße A Geld im Topf. Die Anlieger von Straße B müssen zahlen. Von Gerechtigkeit keine Spur“, so Borgmeier.

„Will man die Bürger tatsächlich rechtssicher und dauerhaft entlasten, gibt es nur den einen Weg: Die ersatzlose Streichung der Straßenausbaubeiträge aus dem Kommunalabgabengesetz und die vollständige Übernahme der Kosten durch das Land. Damit wären auch die Kommunen von dem Verwaltungsaufwand für die Beantragung befreit.“ Aber mit der Abschaffung hat es die CDU nicht eilig, wie Kommunalministerin Ina Scharrenbach erst letzte Woche äußerte.