Änderung im Personenbeförderungsgesetz
Der Bundestag hat am 5.März dieses Jahres die Novellierung des Personenbeförderungsgesetzes beschlossen. Diese Novelle ermöglicht Ride-Sharing- und On-Demand-Dienste anzubieten. Dadurch können auch lokale Taxi- und ÖPNV-Anbieter ihre Dienste ausweiten. "Gleichzeitig gibt es allerdings auch erhebliche Risiken, da jetzt auch Großkonzerne wie z.B. Uber oder Moia ihr Angebot in diesem Bereich ausweiten können", sagt Gerhard Todt, der DIE LINKE. im Ausschuss für Umwelt, Kima und Mobilität vertritt.
DIE LINKE. möchte wissen, ob es dazu schon Überlegungen seitens der Stadt gibt und stellt daher eine entsprechende Anfrage im Ausschuss. "Behörden haben die Möglichkeit, hier regulierend einzugreifen", so Todt, "es ist sicher sinnvoll, sich im Vorfeld darüber Gedanken zu machen, und nicht nach der Devise ´der Markt regelt das schon´ zu verfahren."

