Linke fragt nach Baugebot bei Baulücken

In innerstädtischen Baulücken oder Brachen steckt enormes ungenutztes Potenzial für den dringend benötigten Wohnungsbau. Dem kann mit dem Baugebot entgegengewirkt werden. Das regelt der § 176 im Baugesetzbuch. Die Gemeinde kann den Eigentümer durch Bescheid verpflichten, innerhalb einer zu bestimmenden angemessenen Frist sein Grundstück entsprechend den Festsetzungen des Bebauungsplans zu bebauen oder ein vorhandenes Gebäude oder eine vorhandene sonstige bauliche Anlage den Festsetzungen des Bebauungsplans anzupassen.

Die Linke verweist auf das Projekt „Praxis-Check Baugebote“ (vormals: „Das Baugebot in der kommunalen Praxis“), das unter Beteiligung von neun Städten und Gemeinden (Bad Segeberg, Berlin, Bremen, Guxhagen, Konstanz, München, Nürnberg, Reutlingen und Stuttgart) erfolgte und vom Deutschen Städtetag (DST) und vom Deutschen Städte- und Gemeindebund (DStGB) unterstützt wurde.

„Im Ergebnis waren sich alle Beteiligten einig, dass das bisher zu wenig genutzte Baugebot für die Mobilisierung von Wohnbauflächen ein wichtiger Hebel ist – allein schon deshalb, weil es eines von sehr wenigen formellen Instrumenten zur Baulandmobilisierung ist. Das Projekt hat zudem gezeigt, dass die rechtlichen Voraussetzungen des Baugebots grundsätzlich keine unüberwindbaren Hürden für die Gemeinden darstellen“, kommentiert Reinhard Borgmeier, Fraktionsvorsitzender der Linken, das Projekt.

„Da ein Leerstandskataster vom Ausschuss und von der Verwaltung abgelehnt wurde, stellen sich vor diesem Hintergrund für uns einige Fragen“, so Borgmeier.

  1. Wie schätzt die Verwaltung die praktische Umsetzung des § 176 BauGB ein?

  2. Sieht die Verwaltung in der Vorschrift einen Hebel für die Mobilisierung von Wohnbauflächen?

  3. Wäre das Grundstück an der Schulstraße, nördlich des Polizeigeländes geeignet, von der Vorschrift Gebrauch zu machen.

  4. Im Ausschuss wurde als Alternative zum Leerstandskataster Anreize zur Bebauung von Grundstücken bevorzugt. Welche könnten das sein?