Inklusion: Gerechte Entlohnung für Menschen mit Behinderung - Linke im Online-Gespräch mit den Caritas Werkstätten

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Das Thema Inklusion ist nach wie vor aktuell. Eine wichtige Rolle spielt dabei die Integration von behinderten Menschen in den Arbeitsmarkt. Hier nehmen die Caritas Werkstätten eine besondere Stellung ein. Grund genug für die Linke sich zu einem Gespräch mit Vertreter*innen der Werkstätten zu treffen. Aufgrund der Corona-Hygiene-Vorschriften für die Werkstätten fand das Gespräch online statt.

In den Caritas Werkstätten arbeiten Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen; die Gruppe der Beschäftigten umfasst sowohl Menschen mit leichten Behinderungen und schweren Mehrfachbehinderungen als auch Menschen, die psychische Probleme haben. „Wobei NRW das einzige Bundesland ist, in dem auch Menschen mit komplexen Mehrfachbehinderungen Zugang zu den Werkstätten haben“, erläutert Karla Bredenbals, Geschäftsführerin der Caritas Werkstätten. In den Werkstätten Paderborn und Höxter sind ca. 1500 behinderte Menschen beschäftigt.

„Die Linke verfolgt den Grundsatz „fairer Lohn für faire Arbeit“, betont Reinhard Borgmeier, Vorsitzender der Linksfraktion. „Wie würde sich die Zahlung des Mindestlohns auf die Werkstätten auswirken? Das Thema Mindestlohn sieht Bredenbals als nicht ganz einfach an. In den Werkstätten hätte jeder Mensch mit Behinderung ein Recht auf Teilhabe am Arbeitsleben, unabhängig von der Leistungsfähigkeit. Mit einer Einführung des Mindestlohns könnten durch den wirtschaftlichen Druck die Pflichten für die Werkstattbeschäftigen steigen und gleichzeitig die Schutzrechte sich verändern, gibt sie zu bedenken. „Es braucht bei der Einführung von Mindestlohn eine grundlegende Reform mit einer geänderten Refinanzierung. Nur damit können die Arbeitsplätze für alle Menschen mit Behinderung langfristig gesichert werden.“

„Uns ist klar, dass für Menschen mit Behinderungen besondere Arbeitsrechte gelten müssen“, sagt Ecki Steinhoff, Stadtverbandssprecher der Linken und betont: „Es sollte aber trotzdem einen Mindestlohn für diese Menschen geben.“ „Wir sollten statt Mindestlohn besser von Mindesteinkommen sprechen“, meint Bredenbals, „ denn allein vom Werkstattentgelt kann keiner leben, er wird – je nach Bedarf – durch andere finanziellen Leistungen ergänzt.“ Die Werkstätten dürfen keine Überschüsse erwirtschaften: Alle Gewinne würden an die Beschäftigten ausgeschüttet, wobei 30% davon als Rücklagen einbehalten werden könnten, um zum Beispiel Ertragsschwankungen auszugleichen und die Entgelte der Beschäftigen zu bezahlen. Bei der Entlohnung von behinderten Menschen gibt es Grundlohn und Leistungslohn, oder auch Erwerbsminderungsrente; Grundsicherung und andere Abrechnungsarten tauchen auf dem Lohnzettel nicht auf, werden aber trotzdem geleistet.

Als Vertreter des Werkstattrates wies Jan Müller in diesem Zusammenhang auf die Behindertenquote hin, die deutschlandweit gilt und kritisierte: „Die Strafe bei Nicht-Erfüllung dieser Quote ist so gering, dass sich viele Firmen „freikaufen“ und keine behinderten Menschen einstellen. Das muss sich ändern.“ Borgmeier stimmte dem zu und forderte: „Es müssen mehr begleitete Arbeitsplätze in der Wirtschaft entstehen. Wir brauchen ein gesellschaftliches Umdenken.“